Wenn du glaubst, Bildung sei teuer, dann probiere aus, was Dummheit kostet! – Sprichwort aus Deutschland
Kostenlose Nachhilfe
In unseren Lernschmieden können Sie Bildungsgutscheine für kostenlose Nachhilfe-Stunden (Lernförderung) einlösen, die von den Jobcentern oder vom Sozialamt ausgegeben werden.
Personen, die Leistungen nach Wohngeldrecht bzw. dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – und Personen, die Leistungen nach dem SGB II – Arbeitslosengeld II oder Hartz IV – erhalten, können für ihre Kinder mit Nachhilfebedarf Bildungsgutscheine für Förderstunden beantragen.
Eltern von Kindern mit Nachhilfebedarf erhalten beim Jobcenter bzw. beim Sozialamt einen Antrag zusammen mit einem Formular, auf welchem der Fachlehrer oder die Schule bescheinigt, dass die schulischen Leistungen Ihres Kindes in einem versetzungsrelevanten Fach, nicht ausreichend sind bzw. die Versetzung gefährdet ist.
Unterlagen zum Download
Nach Abgabe des Antrags, der Bescheinigung von Notwendigkeit zur Lernförderung, sowie einem Angebotsschreiben der Lernschmiede, erhalten Sie per Post eine Kostenübernahmeerklärung für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten in den benötigten Unterrichtsfächern.